US-rechtliche Struktur

Meist Corporation oder LLC mit der deutschen Gesellschaft als Anteilseignerin. Anteile werden von der deutschen Muttergesellschaft gehalten. Separate Rechtseinheit, sofern Trennung und Kapitalisierung angemessen sind.

Steuerliche Einordnung

Abhängig von Rechtsform und Wahlen; Transfer Pricing und Doppelbesteuerungsabkommen beachten. LLC- oder Corporation-Struktur abhängig vom Zielbild

Gründung durch Personen außerhalb der USA

Für ausländische Muttergesellschaften grundsätzlich möglich. Vor der Einreichung sollten Eigentümer, verantwortliche Personen, Unterschriftswege und die spätere Verfügbarkeit aller Originaldokumente feststehen.

Leitung und interne Dokumente

Konzernfreigaben, Intercompany-Verträge, US-Governance und Dokumentation. Die formale US-Struktur sollte zur tatsächlichen Entscheidungs- und Geschäftsleitung passen und nicht nur auf dem Papier bestehen.

Vorteile

Klare US-Präsenz. Lokale Verträge und Personal. Risikotrennung.

  • Deutsche GmbHs
  • Unternehmen mit US-Personal oder Standorten

Grenzen und Pflichten

Konzern- und Steuerkomplexität. Höhere laufende Kosten.

  • US-Compliance
  • Konzernberichtswesen
  • Verrechnungspreisdokumentation

Wann die Struktur eher nicht passt

Die typische Kosteneinordnung lautet: Projektabhängig; Beratung und laufende Administration sind wesentliche Budgetposten.. Ein niedriger Filing-Preis allein ist keine Entscheidungsgrundlage.

  • Reine Tests ohne operative US-Aktivität

US-Rechtsform und deutsche Steuerseite trennen

Die gesellschaftsrechtliche Bezeichnung in den USA entscheidet nicht automatisch über die deutsche steuerliche Behandlung. Wohnsitz, Ort der Geschäftsleitung, Beteiligungsrechte und tatsächliche Abläufe müssen separat eingeordnet werden.

  • Intercompany-Beziehungen müssen fremdüblich dokumentiert werden.